Haus Gamseck |
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Mietvertrag/AGB |
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1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20% bei Übernachtung mit Halbpension 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension 40 %. Bei Ferienwohnungen beträgt die Minderung 10 %. 5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehaltene nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt. 7. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Betreiber keine odereine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist. 8. Bei vorzeitiger Abreise werden 100% der vertraglichen Leistungen fällig. 9. Anzahlung beträgt 100,00 Euro und bei der Anreise den Restbetrag. 10. Die Anreise kann ab 14:00 Uhr erfolgen und Ihre Abreise bis 10:00 Uhr. 11. Gerichtsstand Ist der Betriebsort. Wir
empfehlen unseren Gästen: • alle wichtigen Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise und was darin enthalten ist, An- und Abreisetermin) klar zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
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den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlichkeiten und Kosten
schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle
etc,) nicht antreten können.
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